„Mehrfachbehinderung ist keine Doppel-, Dreifach- oder
Sechsfachbehinderung, bei der jede weitere Behinderung uns
besonderen Respekt abverlangt, so, als ob wir in der Musik eine
sechsstimmige Fuge bewundern; jede Kumulierung ist ein Phänomen
mit Eigengesetzlichkeit, mit besonderen diagnostischen und
methodischen Problemen, und sollte als ‚Behinderung‘ so komplex
gesehen und angegangen werden, wie es sich im Leben darstellt“
(Schröder 1979).
„Wenn wir fragen, wer als ‚schwerstbehindert‘ gilt und was die sogenannte
‚Schwerstbehinderung‘ ausmacht, werden wir auf Menschen...verwiesen,
die mit vergleichbaren Lernschwierigkeiten unterschiedlichen Lernorten zur
Erziehung zugewissen werden, aber nur schwer zu erziehen sind, weil ihre
Behinderung und ihr Verhalten erwartetem schulischen Lernen und Lehren
in besonderer Weise entgegen zu wirken scheint (Fornefeld 1995).
Schwere Behinderung ist nicht als etwas schicksalhaft geprägtes zu verstehen, sondern vielmehr als ein
soziales Phänomen, was heißt, schwere Behinderung ist „etwas im Kontext
des sozialen Lebens der Menschen Gewordenes und ist nur verstehbar in
diesem Kontext“ (Dreher zit. nach Heinen & Lamers 2003).
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